Kabinett verabschiedet Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes

Am 18. Februar 2009 hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes verabschiedet. Der Entwurf sieht eine Verlängerung der Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen für Wertpapiergeschäfte sowie eine ausführlichere Beratungs- und Dokumentationspflicht für Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor. Er enthält zudem eine Neuordnung der Rechtsverhältnisse bei Schuldnerverschreibungen. Die Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers brachte für eine ganze Reihe von Anlegern unerwartet hohe Verluste. Riskante Wertpapiere waren ihnen als sichere Anlagen verkauft worden. Viele dieser Anleger können ihre berechtigten Schadensersatzansprüche gerichtlich nicht durchsetzen, weil bei Wertpapiergeschäften eine verkürzte Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Vertragsabschluss gilt.

Geplant ist nun, diese Sonderverjährungsfrist abzuschaffen: Schadensersatzansprüche sollen künftig drei Jahre nach Bekanntwerden des Schadens und nicht nach Abschluss des Vertrages geltend gemacht werden können. Die maximale Verjährungsfrist wird dann regelmäßig 10 Jahre ab Entstehung des Schadensersatzanspruchs betragen.

Datum: Donnerstag, 26. Februar 2009 17:51
Themengebiet: Geld Trackback: Trackback-URL
Feed zum Beitrag: RSS 2.0 Diesen Artikel kommentieren

Kommentar abgeben

Login erforderlich



Mehr zu diesem Thema hier im Blog