Hannover Leasing Fonds: Anleger fürchten um Steuervorteile
Staatsanwaltschaft durchsucht Geschäftsräume
Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 22.11.2007 hat die Staatsanwaltschaft München die Geschäftsräume des Fondsanbieters Hannover Leasing durchsucht. Steuerfahnder prüfen jetzt die Geschäftsunterlagen von sieben Filmfonds, die zwischen 2000 und 2002 emittiert wurden. Im schlimmsten Fall droht den Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustzuweisungsmöglichkeiten.
Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Matthias Gröpper vom Hamburger Büro der Kanzlei BGKS Rechtsanwälte: „Das ist nach der jüngsten Rechtsprechungsdoktrin des Finanzgerichts i.S. VIP-Fonds konsequent. Dort hatten die Richter die Ansicht vertreten, dass die Verlustzuweisungen an die Anleger entfallen, wenn der Fonds die Verwertung des Films einem Lizenznehmer überlässt und der Film nach der Beendigung des Lizenzvertrags nur noch einen geringen Wert hat. Dann ist der Film anstelle des Anlagevermögens dem Umlaufvermögen zuzurechnen.“
Die Anerkennung der steuerlichen Konzeption ist für viele Filmfonds-Zeichner von ganz erheblicher Bedeutung. Das wissen auch die Gerichte. Die Anleger müssen nach der ganz aktuellen Rechtsprechung mehrerer Land- und Oberlandesgerichte ggf. auf solche Risiken hingewiesen werden.