Hamburger Sparkasse AG narrt Lehman-Anleger
Viele Lehman-Geschädigte haben von der Hamburger Sparkasse AG ein brandgefährliches Angebot zur Vertretung der Forderungen im Insolvenzverfahren erhalten. Die BSZ e.V. Vertrauenskanzlei BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte rät dringend von dem Angebot ab.
Im Einzelnen:
Die Hamburger Sparkasse AG hat viele der von BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte vertretenen Lehman-Geschädigten angeschrieben und die “Unterstützung bei der Geltendmachung Ihrer [der Anleger] Ansprüche” in den Insolvenzverfahren der Lehman-Gesellschaften angekündigt. Für die Annahme des Angebots hat die Sparkasse den Anlegern eine Frist von drei Wochen gesetzt.
Das Angebot ist brandgefährlich. Denn die Anleger sollen mit der Hamburger Sparkasse AG einen “Kauf- und Übertragungsvertrag” abschließen. Und nach Ziffer 1. des Vertrags verkauft und überträgt der Anleger “seine Eigentumsrechte und/ oder seine Herausgabeansprüche einschließlich aller Forderungen und Rechte bezüglich des Zertifikats”. Rechtsanwalt und BSZ e.V.