Falk-Fonds 59:
Insolvenzverwalter Nachmann fordert kommende Woche Anleger zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen auf.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte CLLB-Rechtsanwälte vertreten zahlreiche geschädigte Anleger.
Nach Mitteilung der Süddeutschen Zeitung vom 19.10.2007 wird der Insolvenzverwalter des zwischenzeitlich insolventen Falk Fonds 59, Herr Josef Nachmann, in der kommenden Woche alle Anleger des Falk-Fonds 59 zunächst außergerichtlich auffordern, 65 % der erhaltenen Ausschüttungen bis 23.11.2007 oder, nach fruchtlosem Verstreichen dieses Datums, 75 % der erhaltenen Ausschüttungen bis 15.01.2008, zurückzuzahlen.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt derzeit über 100 Anleger der verschiedenen Falk Fonds. Die Forderung des Insolvenzverwalters Nachmann sollte nicht ungeprüft erfüllt werden; Anleger sollten in jedem Fall mögliche Gegenansprüche prüfen lassen.
Nach Auffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte sind die Rückzahlungsforderungen in vielen Fällen schon deshalb nicht berechtigt, weil der Insolvenzverwalter der falsche Anspruchsteller ist. Der Insolvenzverwalter kann diejenigen Anleger, die über die Treuhänderin beigetreten sind, wohl nicht als Gesellschafter in Anspruch nehmen.