Falk Fonds 59 Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

Die Befürchtungen der Anleger des Falk- Fonds 59 haben sich nunmehr bewahrheitet. Der Insolvenzverwalter geht mittlerweile klageweise gegen jene Falk Fonds 59 Anleger vor, die sich weigern, die erhaltenen Ausschüttungen aus Ihrer Beteiligung am Falk Fonds 59 zurück zu zahlen.

Nach dem Vorbringen des Insolvenzverwalters wurden die von den Anlegern vereinnahmten Ausschüttungen nicht aus Gewinnen der Gesellschaft sondern aus den Einlagen bezahlt. Aus diesem Grund fordert der Insolvenzverwalter nunmehr sämtliche Ausschüttungen zurück. Für viele Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Falls man sich gegen die Klage nicht verteidigt, so wird ein Versäumnisurteil ergehen, mit der Folge, dass man allein aufgrund des Untätigbleibens vollumfänglich verurteilt wird.

Für jeden einzelnen der betroffenen Anleger stellt sich daher die Frage, ob sich eine Verteidigung gegen die Klage lohnt. Diesbezüglich bleibt folgendes festzuhalten:

Grundsätzlich können dem Begehren des Insolvenzverwalters Gegenansprüche entgegen gehalten werden. Diese Gegenansprüche können sich aus Schadensersatzansprüchen wegen Prospekthaftung oder fehlerhafter Anlageberatung/ Anlagevermittlung ergeben.

Datum: Dienstag, 15. Januar 2008 11:58
Themengebiet: Geld Trackback: Trackback-URL
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