Genügen auch Ganzjahresreifen der Winterreifenpflicht?
Mittwoch, 29. November 2006 17:45
Uhren
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In Deutschland gilt seit Mai 2006 in der Straßenverkehrsordnung
(StVO) der geänderte Paragraph 2, Absatz 3a.
Ganzjahresreifen (mit M+S-Kennzeichnung), meistens auf wenige Marken und Modelle beschränkt, werden auch unter Winterreifen mit Sommereignung geführt. Diese können bei gemäßigter und defensiver Fahrweise (meist bis 190 km/h) das ganze Jahr über kostengünstig (nur ein Satz Räder wird benötigt, keine Kosten für Radwechsel und Lagerung) genutzt werden. Als Nachteil der Ganzjahresreifen ist ihre unzureichende Spezialisierung auf winterliche Straßenbedingungen zu sehen; zu empfehlen sind sie deshalb nur für kleine Fahrzeuge, welche selten im Höchstgeschwindigkeitsbereich gefahren werden, unter extremen Winterbedingungen stehen bleiben oder bei hoher
Jahresfahrleistung. Ob Ganzjahres- oder Winterreifen die bessere Wahl sind, ist von der jeweiligen individuellen Fahrzeugbenutzung abhängig. In den Fahrzeugpapieren sind die erlaubten Reifendimensionen aufgeführt, andere dürfen nicht montiert und gefahren werden. Bei korrekten Betriebsbedingungen müssen die Reifen eines Pkw mindestens die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges aushalten, der korrekte Reifendruck ist in den Bedienungsanleitungen des Fahrzeuges verzeichnet.
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